Zum Sein-Sollen-Problem

Das Sein-Sollen-Problem wird üblicherweise eingeleitet mit dem Verweis auf eine Theorem, das auch als Hume’sches Gesetz bekannt ist. Es besagt, dass man aus dem Sein kein Sollen ableiten kann. Aus der bloßen Feststellung einer Tatsache gibt es danach keinen schlussfolgernden Übergang zu einer Verpflichtung zum Handeln bzw. Unterlassen.

Im Folgenden wird dafür argumentiert, dass die Sein-Sollen-Dichotomie, wie sie im  Hume’schen Gesetz formuliert ist, den moralisch relevanten Sachverhalt verfehlt und daher in die Irre führt. Stattdessen wird die Position vertreten, dass die vollzogene Trennung von Sein und Sollen nicht ontologischer, sondern fallweise nur einer lebenspraktischen Natur ist, und in etlichen Zusammenhängen ohne Willkürakt nicht einmal  durchzuhalten ist. Es gibt Sachverhalte, die ohne ihren intrinsischen Aufforderungsgehalt gar nicht wahrnehmbar sind. Und aus diesem unmittelbaren Aufforderungscharakter bestimmter Situationen lassen sich Schlüsse ziehen auf das Wesen des Moralischen und auf Erweiterungen in Bereiche, in denen es nicht gleichermaßen offensichtlich wird.

Ich werde mich hier nicht direkt an Humes Vorlage anlehnen, weil dessen Auslegung in vielen Aspekten noch immer umstritten ist, was hier aber nicht interessieren soll. Ich beziehe mich also auf die allgemein zu verstehende These, und referiere nur dazu auf Humes Vorlage, insofern er das allgemeine Denken widerspiegelt.

Hume zeichnet den moralischen Erkenntnisprozess so, dass das Subjekt zunächst einen Sachverhalt zur Kenntnis nimmt, was für Hume eine Leistung des Verstandes ist, um ihn in einem zweiten Schritt zu bewerten, was eine Tat des Gefühls ist. In der Darstellung von Hume wird der Sachverhalt zunächst in Form von Sätzen (Propositionen)  festgestellt. Und von solchen Sätzen, so die These, gibt es keine deduktive Folgerung zu einer daraus gebotenen Handlung.

Meine erste These lautet, dass diese Beschreibung an der existentiellen Situation, in der wir als Menschen uns immer und unausweichlich befinden, vorbei geht. Wir sind nämlich als Interessierte unentrinnbar und zwangsläufig eingebunden in Sachverhalte, in denen wir auf die Durchsetzung von Interessen verwiesen sind, ohne dass wir darauf verzichten können. Natürlich gibt es auch sehr Vieles, das man völlig interesselos zur Kenntnis nehmen kann, um sich dann zu einer Bewertung aufzuraffen, oder auch nicht. Hier würde also Humes Modell zutreffen. Was zum Beispiel eine Frau Buyx vor der Enquete-Kommission zu ihrem Verhalten während der Corona-Krise aussagt, mag dem einen völlig egal sein. Einen anderen empört es vielleicht. Hier ist eine Trennung von Tatsache und Bewertung möglich bzw. gegeben, weil der Zuhörer nicht unbedingt eingebunden ist.   

Anders ist es, wenn jemand ein Kind hat. Ein Kind haben ist nicht nur die Tatsache eines Abstammungsverhältnisses, sondern  beinhaltet faktisch ein verpflichtendes Verhältnis diesem Kind gegenüber (denken wir der Anschauung halber an ein Neugeborenes). Es entspricht nicht der Realität, festzustellen, dass man ein Kind bekommen hat, aber aus der bloßen Tatsache gehe keine Pflicht zum Handeln hervor, und die Pflicht sei etwas der Tatsache Äußerliches. In der Wirklichkeit ist das Vorhandensein der Verpflichtung gegenüber dem eigenen Kind gar nicht abtrennbar von dessen Existenz. Die Verpflichtung leitet sich dabei nicht ab aus dem Satz „Hier liegt mein Kind“ sondern geht mit dessen Vorhandensein einher. Hier zeigt sich, wie die natürliche Eingebundenheit des menschlichen Daseins in unausweichliche Interessenszusammenhänge die vollständige Trennung von Fakten und Pflichten zu einer intellektuellen, logischen Spielerei macht. Bei Hume ist ein Sachverhalt der propositionale Gehalt eines Satzes, aus dem sich keine moralischen Konsequenzen ableiten lassen. Im Leben ist ein Sachverhalt gegebenenfalls das Vorhandensein der Pflicht selbst, welche von den materiellen Umständen gar nicht abzulösen ist.

Das allgemeine wissenschaftliche (und vermutlich auch Humes) Denken sieht im Raum der Natur einen Bereich, der allein durch Faktizität bestimmt ist, während alles Normative eine freischwebende Zutat innerhalb der Menschenwelt sei. Aber in der Natur gibt es sehr wohl Normatives, Sollzustände, bzw. Nicht-Sein-Sollendes. Deutlichstes Beispiel für Nicht-Sein-Sollendes ist der Schmerz. Er ist das per se zu Vermeidende, das Negative in einem Raum des vermeintlich rein Positiven, also unterschiedslos Gegebenen. Desgleichen ist Krankheit und der sofort einsetzende Heilungsprozess der sichtbare Ausdruck für die Existenz eines Normzustands, der im Fall der Krankheit gestört ist. Und die Natur unternimmt das jeweils Mögliche, um den Normzustand, wir nennen ihn Gesundheit, wieder herzustellen. Auf Humes Argument gemünzt bedeutet das, dass der Zustand der Krankheit sehr wohl eine Forderung enthält, nämlich alles zu tun, um die Gesundheit so schnell wie möglich wiederherzustellen. Der Organismus ist im Fall der Krankheit nicht bloß in einem beliebigen anderen Zustand, sondern in einem nicht-sein-sollenden.

Um in die rein menschlich-moralische Sphäre zurückzukehren: Aufgrund unserer Bewusstseinsstruktur, die uns befähigt, die Existenz anderer Menschen als der unseren gleichartig und gleichwertig zu erkennen, erweitert sich die Bezogenheit auf eine Norm des Wohlseins, die wir in uns selbst aus bloßer Selbsterhaltungsneigung anstreben, auch auf unsere Mitmenschen. Wie weit daraus konkrete Normen und Pflichten formuliert werden, die sozial verankert und als spezifisch „moralisch“ qualifiziert werden, ist sicherlich eine Frage der jeweiligen Kultur. Aber wir können nicht davon absehen, dass eventuelle Not beim anderen einen Aufforderungscharakter mit sich führt. Dieser Aufforderungscharakter ist nicht in einer logischen Deduktion aus einem beschreibenden Satz zu entnehmen, sondern entstammt der unentrinnbaren Erfahrung der menschlichen Verwiesenheit auf Interessenverwirklichung. Wir können nicht umhin, diese im Konfliktfalle auch bei anderen wahrzunehmen. Unsere Existenz vollzieht sich nicht im statischen Beobachten und anschließenden freien Bewerten, sondern im Handelnmüssen um den Erhalt des Lebens selbst.

Wenn man sagte: Aus der Tatsache des Lebendigseins folgt nicht, dass das Leben fortgesetzt werden soll, dann kommt die Schwäche von Humes Perspektive und damit des Arguments vollends ans Licht.

Die absolute Trennung von Tatsachen und Bewertung ist eine Haltung von Wissenschaftlern und Professoren. Im gelebten Leben sie gegebenenfalls nicht einmal zulässig.   

Nachbemerkung: Hume hat im Zusammenhang seiner Unterscheidung zwischen dem reinen Erkenntnisvermögen (reason) und den Bereich der Motivation und der Gefühle (sentiment) folgende Relation zwischen beiden definiert: Reason is and ought only to be the slave of the passions. Hume nimmt die Informationen des Gefühls (Furcht, Sehnsucht etc.) als wahre Aussagen über die betreffenden Gegenstände. Damit befindet er sich im absoluten Gegensatz zu den Ansichten der Stoa, in deren Lehre die Gefühlsreaktion im Pauschalverdacht steht, eine falsche Anzeige zu machen (über das zu Fürchtende und das zu Erstrebende etc.) Niemals soll der Mensch seinen Gefühlsreaktionen einfach ungeprüft folgen, nur im Verstand kann eine angemessene Bewertung erfolgen, lehrt die Stoa.


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